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Als Spendenquittung gilt bis 300 Euro der Kontoauszug.
Für Deine Spende bieten wir Dir eine Überweisung auf unser Spendenkonto:
Sommerblut e.V.
IBAN: DE77 3705 0198 1900 3189 48
BIC: COLSDE33
Oder eine einfache PayPal-Überweisung
Volunteer bei Sommerblut
Lust auf Helfen? Sommerblut braucht immer Freiwillige, die im Festivalzeitraum zupacken: Veranstaltungen betreuen, Infomaterial verteilen, Gäste begrüßen, Künstler:innen betreuen – nur ein paar Beispiele, bei denen Sommerblut Hilfe braucht.
Mitglied im Förderverein
Wir freuen uns über jede Form der finanziellen und persönlichen Unterstützung. Ob als Fördermitglied in unserem Förderverein, als „Einmalspender“ oder regelmäßiger Unterstützer – alles hilft die vielen ambitionierten Projekte innerhalb des Festivalprogramms zu stemmen. Selbstverständlich erhältst Du zu Deiner Spende oder Deinem Jahresbeitrag einen entsprechenden Spendennachweis.
Bitte nimm hierzu mit unserem Förderverein Kontakt auf: verein@sommerblut.de.
Für evtl. Fragen steht Dir jederzeit unser Vereinsvorstand zur Verfügung.
Spendenmöglichkeiten in den Stiftungsfond der Sommerblut Foundation
Die Sommerblut Foundation
Hier erfährst du alles zur Sommerblut Foundation, ihren Zielen und den letzten Events.
Freie Vermögensspende
Die freie Vermögensspende in die Sommerblut Foundation ist ein verbrauchbarer Vermögensanteil. Der Betrag muss nicht zeitnah ausgegeben werden, sondern kann auf längere Sicht zur Verfügung stehen. Dies macht unser Handeln flexibel, zum Beispiel um neue Projekte auf den Weg zu bringen. Spenden können Sie generell in Höhe bis zu 20 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Zuwendungen. Bei einer Überweisung auf das Stiftungsfonds-Konto geben Sie im Verwendungszweck bitte „freie Vermögensspende“ an.
Vermögensstockspende
Außerdem können Sie in den Vermögensstock der Sommerblut Foundation spenden. Die zugewendete Summe erhöht den Stiftungsstock, der auf lange Sicht erhalten bleiben muss. Für die Projektarbeit werden dann ausschließlich die Zinsen verwendet. Für sie hat das steuerlich den Effekt, dass Sie diese Zuwendung – zusätzlich zu Ihren Spenden – bis zu einer Millionen Euro als Sonderausgaben geltend machen können, wenn gewünscht auch über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Vermögensstockspende ist empfehlenswert ab 10.000 Euro und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Schenkung auf Widerruf
Viele Menschen möchten sich gerne zu Lebzeiten mit größeren Beiträgen engagieren, sind sich aber nicht sicher, ob sie ihr Geld später doch noch benötigen. Sie haben zum Beispiel Ersparnisse angesammelt oder eine Erbschaft gemacht, die sie gerade nicht benötigen, möchten diese aber vielleicht später, etwa für die Altersvorsorge nutzen. Nun möchten Sie mit diesem Geld zwischenzeitlich die Sommerblut Foundation unterstützen. Hierfür bieten wir Ihnen die Möglichkeit: Schenkung unter Widerrufsvorbehalt. Dafür stellen Sie uns eine bestimmte Summe auf Zeit zur Verfügung. Dieser Betrag wird von der GLS Treuhand e.V. vielfältig, risikoarm und nach ethischen Kriterien für den Stiftungsfond angelegt. Die Zinserträge fließen der Projektarbeit von Sommerblut zu, und zwar dorthin, wo sie am dringendsten benötigt werden. Ihre Schenkung können Sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten widerrufen und bekommen sie in voller Höhe zurück.
Für diese Schenkung schließen wir einen eigenen Vertrag mit Ihnen ab und empfehlen eine Summe von mindestens 10.000 Euro. Für die Erträge müssen weder Sie noch wir Steuern zahlen, somit kommen sie in vollem Umfang der Projektarbeit von Sommerblut zugute.
Erbschaft und Vermächtnis
Über die eigene Lebenszeit hinaus Engagement weiter wirken zu lassen – diesen Wunsch haben viele Menschen. Daher entschließen sich immer mehr Menschen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Dies ist auch zugunsten der Sommerblut Foundation möglich, denn wir sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermögens geht ohne steuerliche Abzüge in den von Ihnen gewünschten Zweck.
Mit Ihrem Nachlass unterstützen Sie unsere Flexibilität und den Ansatz, Projekte mit langfristiger Wirkung durchzuführen, denn eine Testamentsspende muss nicht zeitnah verausgabt werden. So unterstützen Sie solidarisch zukünftige sozio-kulturelle Projekte von Sommerblut.
Sie können die Sommerblut Foundation als Erbin oder mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament einsetzen. Wenn Sie die Sommerblut Foundation in Ihrem Testament bedenken möchten, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge eine unverbindliche und kostenlose erste Beratung durch eine Fachanwält:in für Erbrecht im Umkreis an.